Das Personalausweis-Foto unterliegt in Deutschland denselben Formatvorgaben wie das Passbild: 35×45 mm, biometrisch konform nach ICAO Doc 9303 und den Richtlinien der Bundesdruckerei. Es wird beim Einwohnermeldeamt eingereicht, entweder als analoger Abzug oder – bei Kommunen, die das digitale Verfahren unterstützen – als Bilddatei.
Gegenüber dem Reisepass gelten in einem Punkt leicht abweichende Regeln: Eine Brille kann unter bestimmten Umständen genehmigt werden, sofern keine Reflexionen auf den Gläsern zu sehen sind, die Augen vollständig sichtbar bleiben und keine Tönung vorliegt. In der Praxis lehnen viele Ämter Brillenfotos jedoch trotzdem ab, da die Sachbearbeitenden häufig die strengere Reisepassregel anwenden.
Der Hintergrund muss einfarbig und hell sein; das Gesicht darf keine Schatten aufweisen. Der Kopf nimmt 70–80 % der Bildhöhe ein, gemessen vom Kinn bis zum Scheitel. Gesichtsausdruck: neutral, Mund geschlossen. Kopfbedeckungen sind nur aus religiösen Gründen zulässig – das Gesicht muss dabei vollständig zu sehen sein.
Häufige Ablehnungsgründe beim Amt: falsche Papierqualität (kein Fotopapier), Digitalfoto vom Monitor abfotografiert, Kopfneigung, Reflexionen auf Brillengläsern oder ein veraltetes Foto (oft als Richtwert: nicht älter als 6 Monate).
Für ein überzeugendes, scharf belichtetes Ausgangsfoto – etwa als Vorlage für den Fotoautomaten oder den Fotografen – eignet sich Profilbild.com als erste Referenz zur Überprüfung von Bildausschnitt und Ausdruck.